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Diese Informationen werden bereitgestellt von Berlin.de.
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung 1. - 4. Klasse
an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung Jahrgangsstufe 5 und 6
sowie Schülerinnen und Schüler mit geistiger oder autistischer Behinderung oder den Förderstufen I oder II ab Jahrgangsstufe 5 / Mittelstufe.
Antrag auf ergänzende Förderung und Betreuung in den Ferien
in den Ferien (nur für Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 5).
Neu ab 1.8.2019: Antrag für die ergänzende Förderung und Betreuung (Hort)
Dieses Antragsformular gilt erst für den Betreuungsbedarf ab Schuljahr 2019 – beginnend ab 1.8.2019 und gilt dann für alle Jahrgangsstufen (1 – 6).
Einkommenserklärung zur Kostenbeteiligung an der Betreuung von Schülern
an Grundschulen und Schulen mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt.